AVB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Die Baustelle muss mit Fahrzeugen von 3,5 m Breite und einem Gesamtgewicht von 24 t erreichbar sein. Für Schäden die an bestehenden Zaun- und Toranlagen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
  2. Auch für die Beschädigung von Leitungen, welche sich im Bereich der Baugrube bzw. von Künetten befinden, kann keine Haftung übernommen werden.
  3. Eine eventuelle Erschwernis durch Einbauen seitens Gas, Strom, Post, Kanal, Wasser sowie eventuelle Abbrucharbeiten und Sicherungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und Nachbarprojekten sind nicht im Pauschalpreis enthalten.
  4. Strom- und Wasseranschluss müssen vor Baubeginn bereitgestellt sein. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn. (Baustrom=220/380 V, 25 A) Sollte kein Wasser oder Strom zur Verfügung stehen, können wir dies in Form von Wassertransporten bzw. Notstromaggregaten beistellen und in Rechnung stellen.
  5. Als Untergrund wurde für die Preisgestaltung normaler Boden der Klasse 3 angenommen (keine Sprengung, kein Sumpf, keine Hanglage, keine Pölzungen).
  6. Auflagen der Baubehörde, welche im Leistungsumfang nicht enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt (statische Berechnungen, etc.).
     

FIXPREISGARANTIE: Das von uns gelegte Angebot versteht sich inkl. Material und Dienstleistungen. Der im Offert angegebene Preis gilt für 6 Monate ab Auftragserteilung als fix vereinbart.

  1. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Teilaufträge an konzessionierte Subfirmen zu vergeben.
  2. Bauprovisorien (Strom, Wasser) können von unseren konzessionierten Partnerfirmen, in Kooperation zum Baufortschritt, kostengünstig hergestellt werden.
  3. Vom Bauherren sind Höhen- und Seitenvermarkungen rechtzeitig und verbindlich zu veranlassen, um die Lage des Objekts planmäßig herstellen zu können.
    Ohne diese Marken kann keine Gewähr für die richtige Lage des Gewerkes am Grundstück geleistet werden.
  4. Grundlage sind ebene Grundstücke der Bodenklasse 3. Die Grundstücke dürfen bis 20 cm hoch bewachsen sein. Baum- und Strauchrodungen, sowie entfernen von Wurzelstöcken sind im Anbotspreis nicht enthalten.
  5. Restmaterialien und Verpackungsmaterial verbleiben auf der Baustelle. Wird vom Kunden ein Container beigestellt, werden die Abfälle in diesem deponiert.
     

Kern BaugesmbH
Linke Wienzeile 168
1060 Wien
Tel: 01 5963112
Fax: 01 5963119
E-Mail: office@kernbau.at