- Ausstecken der Baugrube
- Ausheben der Fundamente im ebenen Grundstück bis Bodenklasse 3, Material seitlich gelagert
- Verlegen Fundamenterder (ÖVE-Vorschrift)
- Betonieren der Fundamente
- Sofern erforderlich Einbringen von Rollierung zwischen Fundamenten
- Kanalrohre verlegen Nw 15 cm bis Plattenaußenkante
- Liefern und einbauen von Leerverrohrung für Strom und Wasser
- Herstellen Fundamentplatte incl. Bewehrung bis max. 25 cm über Terrain
- Eventuell erforderliche Wärmedämmung unter der Fundamentplatte kann nach vorliegen des Energieausweises gesondert angeboten werden
Alle zusätzlichen Leistungen, die auf Grund der örtlichen Gegebenheiten notwendig sind bzw. vom Kunden gewünscht werden, bedürfen eines mündlichen bzw. schriftlichen Auftrages und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen (Kleingärten) sind integrierter Bestandteil der Leistungsbeschreibung.